Gehörlose und Schwerhörige kämpfen für Gehörlosengeld in Bayern

Netzwerk Hörbehinderung Bayern/ April 14, 2022/ Beitrag/ 0Kommentare

Für mehr gleichberechtigte Teilhabe – Gehörlose und Schwerhörige
kämpfen für Gehörlosengeld in Bayern


In Bayern leben 15.000 Menschen, die gehörlos oder mit einem Hörverlust von 80 % und mehr
hochgradig schwerhörig sind.
Sie sind in vielen Kommunikationssituationen auf Schrift- oder Gebärdensprachdolmetschung
angewiesen. Derzeit müssen sie die Kosten (rund 85,00€ pro Stunde) gerade im privaten
Lebensbereich, bei kulturellen oder politischen Veranstaltungen selbst übernehmen.

Ohne Dolmetschung ist Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben nicht möglich.
Seit Jahren kämpfen Schwerhörige und Gehörlose schon für einen behinderungsbedingten
Nachteilsausgleich in Form eines monatlichen Gehörlosengeldes. Dabei verweisen sie auch immer
wieder auf den Artikel 118a der bayerischen Verfassung, in dem es heißt:
„Menschen mit Behinderungen dürfen nicht benachteiligt werden. Der Staat setzt sich für
gleichwertige Lebensbedingungen von Menschen mit und ohne Behinderungen ein.“

Der Vorschlag des Netzwerkes Hörbehinderung (NHB), ein Gehörlosengeld an das bayerische
Blinden- und Sehbehindertengeld zu koppeln und ein bayerisches Blinden- und Gehörlosengeldgesetz
zu schaffen, wird von Seiten der bayerischen Staatsregierung seit Jahren abgelehnt. Auch mehrere
persönliche Termine des Netzwerkes Hörbehinderung mit Vertretern der CSU-Fraktion (zuletzt im
Januar 2022) brachten bisher leider keine Einigung. Bundesweit gibt es bereits in sieben
Bundesländern ein Gehörlosengeld für schwerhörige und gehörlose Menschen. Zuletzt hat das Land
Hessen mitten in der Corona-Pandemie ein Gehörlosengeld eingeführt.

Für das Land Bayern ist ein Gehörlosengeld ebenfalls schon lange überfällig. Daher kämpft das
Netzwerk Hörbehinderung weiter für eine echte Teilhabe von Menschen mit Hörbehinderung!
Um zu zeigen, dass ein breites Bündnis hinter den Forderungen nach einem Gehörlosengeld für
Menschen mit Hörbehinderung in Bayern steht, hat das NHB eine Resolution veröffentlicht. Nun
werden möglichst viele Unterstützer*innen gesucht, die die Resolution mitunterzeichnen. Die
Resolution kann auf der Webseite des Netzwerkes Hörbehinderung unter
https://www.nh-bayern.de/news/resolution-gehoerlosengeld-in-bayern-endlich-umsetzen eingesehen und unterzeichnet werden.

Farbige Deutschlandkarte, die erkennbar macht, daß es in Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Baden Würtemberg und Bayern KEIN Gehörlosengeld gibt.
Es gibt das Gehörlosengeld auf Antrag in Nordrheinwestfalen, Hessen, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Berlin und Brandenburg.

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