Wehrt Euch! Gebt nicht auf und kämpft für Eure Rechte!

Patricia Koller/ November 20, 2021/ Beitrag/ 0Kommentare

Ein Richter vom Landessozialgericht, der – im Gegensatz zu gewissen Damen vom Sozialgericht München – seinen Job korrekt macht, sorgte mit einem gekonnten Rundumschlag dafür, daß sich der Bezirk Oberbayern endlich an deutsche Gesetze halten muß.

Justitia

Die Richterin vom SG war zu arrogant und ignorant, um überhaupt zu lesen und zu begreifen, worum es in dem Eilverfahren überhaupt ging. Eine Voreingenommenheit bestreitet sie jedoch…  

Also mußte das ausgelaugte und zermürbte Behördenopfer, das durch den Misserfolg schwer deprimiert war und durch die Richterin den Glauben an den Rechtsstaat völlig verloren hatte, sich erneut aufraffen und in seiner Not noch eine Stufe höher um Hilfe ersuchen.

Der Richter vom LSG hat sich – im Gegensatz zum SG –  die Mühe gemacht, den vorgetragenen Sachverhalt zu studieren. Er hat schon gleich bei Beginn des Erörterungstermins die feindseligen Damen aus der Rechtsabteilung des Bezirks entsprechend zusammengefaltet und fragte sie, was ihnen einfällt, überhaupt keine Teilhabe zu ermöglichen. Man könne ja ggf. über die Form der Hilfegewährung streiten, aber nicht über den grundsätzlichen Hilfebedarf, der – egal wie – generell zu leisten ist.

Sie fingen dann an, herumzueiern, sie hätten ja Mobilitätshilfe ermöglicht und würden Pflegegeld für Pflegegrad 2 zahlen.
(Als ob ein*e Rollstuhlfahrer*in davon seine, im Alltag benötigten, Begleitpersonen bezahlen könnte!)

Richtig peinlich wurde es, als der Richter vom LSG die Frauen aus der Rechtsabteilung des Bezirks fragte, was denn der Unterschied zwischen dem Arbeitgebermodell und dem Persönlichen Budget für Schwerbehinderte sei und diese nicht mal in der Lage waren, diese Frage zu beantworten.
Da kennt sich sogar das Opfer, das mit anwaltlicher Vertretung erschienen war, besser aus.

Sie wären ja „gesprächsbereit“. Das behaupteten drei Personen einer Behörde, die weder eine Bedarfsermittlung noch eine Budgetkonferenz durchgeführt hat, obwohl dies bei einem Antrag auf das Persönliche Budget für Schwerbehinderte erforderlich und einfach PFLICHT ist. Der Bezirk will lieber kraft reiner Willkür Entscheidungen treffen, die für ihr Opfer völlig unpassend sind. Natürlich kam auch wieder das Argument, sie müßten umfangreiche und haarkleine Abrechnungslisten sehen und überprüfen.
„Wozu denn, wenn Sie sowieso die Lohnkostenabrechnungen erhalten?!“ fragte der Rechtsanwalt.
„Hören Sie endlich auf, die Leute zu schikanieren!“ forderte das Behördenopfer die Damen auf. „Es ist rechtswidrig!“

Sie schikanieren jedoch einfach zu gerne und gefallen sich in der Rolle der mächtigen Oberaufseher*innen, dabei ist der Bezirk Oberbayern nicht mal in der Lage, die gleichbleibenden monatlichen Überweisungen korrekt zu beschriften und in gleichbleibenden Summen zu überweisen. Selbst diese Aufgabe kriegen die stets wechselnden und sehr schlecht angelernten Sachbearbeiter*innen nicht auf die Reihe.
So müssen die Empfänger*innen immer wieder rätseln, was aus dem Überweisungschaos denn nun wo zuzuordnen ist. Wenn so ein*e Sachbearbeiter*in mal in Urlaub ist, kann es auch schon mal vorkommen, daß einfach gar keine Leistungen überwiesen werden, weil man das behördenseitig mal wieder „vergessen“ hat!
So fällt dann auch immer wieder mal die Krankenversicherung weg, weil man auch das regelmäßig verschusselt und so kann das Behördenopfer dann nicht mal zum Arzt, weil die Versicherungskarte schon wieder gesperrt ist…

Die überhebliche Richterin vom SG gefiel sich viel besser in der Rolle einer bewertenden Oberlehrerin, die die Schriftsätze des Behördenopfers zerpflückt, weil ihr die Wortwahl nicht genehm ist.
(Dabei handelte es sich um allgemein gültigen deutschen Sprachschatz, also nichts Außergewöhnliches, das von normal denkenden Personen bemäkelt würde.)
Wer von uns möchte im Ernst erwarten, daß eine erwerbsunfähige Person mit Schwerbehinderung sich im juristischen Fachjargon ausdrücken kann, wenn sie beim SG um Hilfe ersucht? Es ist ihr gutes Recht, das in ihrer Sprache zu tun.
Man braucht ja auch kein Medizinstudium, wenn man zum Arzt geht.

Das Behördenopfer geriet durch die fehlenden Teilhabeleistungen in eine schmerzliche Isolation und kam so auch immer wieder in Gefahrensituationen, die absolut vermeidbar gewesen wären. U.a. kam es zu mehreren kleinen Unfällen im Straßenverkehr und auch zu einer sexuellen Belästigung, weil es FREMDE um Hilfe bitten mußte.

„Ich konnte zahlreiche Termine nicht wahrnehmen, weil ich keine Assistenz beschäftigen konnte und bei schönem Wetter saß ich in der dunklen Bude fest und konnte nicht raus,“ berichtet es.

Der Richter fragte nach den Teilhabewünschen. „Ich möchte mal in einen Wald oder an einen See. Und auch mal Freunde treffen können“, war eine der Antworten.

Unzählige Schreiben, Widersprüche, Stellungnahmen, Hilferufe und mehrere Nervenzusammenbrüche später endlich am Ziel!
Nach all den extrem belastenden Kämpfen gegen reine Willkür endlich durch den ungebremst galoppierenden Behördenirrsinn durch!

Endlich kann das Opfer dieser böswilligen Machenschaften NACH JAHRELANGEM KAMPF seine Assistenzkräfte anstellen, so wie es vom Gesetzgeber vorgesehen ist, und ein selbstbestimmtes (!) Leben führen.

Der Herr von der Regierung Oberbayern, dem die Widerprüche in den vergangenen JAHREN des nervenzerfetzenden Kampfes um glasklare RECHTSANSPRÜCHE immer wieder auf den Tisch flatterten, bearbeitet diese grundsätzlich nicht. Es braucht bei diesem Herrn immer eine Untätigkeitsklage, um Bewegung in die zähe Angelegenheit zu bringen. So vergeht sinnlos viel kostbare Lebenszeit und -energie von Menschen mit Behinderungen / psychischen Erkrankungen.
Der Regierung ist das egal. Beschwerden ignoriert man und sitzt sie bequem aus.
Bei Nachfragen von Dritten äußert man sich seitens des Bezirks und der Regierung einfach abfällig über die Behördenopfer. Eine weitere Form des Victimblamings, die bisher noch wenig bekannt ist.

Der Richter vom LSG kennt die Bande jedoch seit Jahren aus vielen Verfahren und war deshalb so schlau, die Rechtsabteilungsdamen direkt in eine passende Zielvereinbarung, die er selbst vorformulierte, hineinzuzwingen, so daß nun auch gleich die Untätigkeitsklage, die ebenfalls bereits eingereicht war, hinfällig ist.  

Wir feiern den Richter vom LSG!

Ein Hinweis an die Politik:

Die sogenannten “Zielvereinbarungen” werden vom Bezirk Oberbayern einseitig und diktatorisch erstellt. Mit „Vereinbarungen“ hat das also überhaupt nichts zu tun. Entweder man unterschreibt den Mist, d.h. ggf. durchaus auch mal völlig irre Vorgaben, oder man erhält einfach keine Leistungen.
Man sollte die „Zielvereinbarungen“ ehrlicherweise “Zwangsvorgaben kraft reiner Willkür” nennen. Dieser Mist sollte seitens der Politik dringend aus dem Persönlichen Budget für Schwerbehinderte entfernt werden, da er behördenseitig missbraucht wird, um klare Rechtsansprüche zu boykottieren. Es ist ja ohnehin eindeutig festgelegt, wofür die Gelder im Persönlichen Budget verwendet werden dürfen.  
Der Bezirk fordert umfangreiche und haarkleine Auflistungen auf gleich mehreren Formularen. Dazu gibt es bereits mehrere eindeutige Urteile, daß dies zu unterlassen ist. Das juckt aber den Bezirk nicht.
Dabei ist ja gerade diese behindertenfeindliche Chaosbehörde mit den ständig wechselnden Sachbearbeiter*innen selbst seit JAHREN nicht in der Lage, korrekte Abrechnungen zu erstellen, aber das Schikanieren wehrloser Personen macht ihnen soviel Freude, daß sie partout nicht darauf verzichten wollen…

Es ist unglaubliche eine Schande, daß Menschen mit Behinderungen JAHRELANG um ihre Rechte kämpfen müssen, weil Behörden sich nicht an deutsche Gesetze halten.

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