Hat die DSGVO ein Loch?!

Patricia Koller/ November 27, 2021/ Beitrag/ 0Kommentare

Der Bezirk Oberbayern ist für die „Eingliederungshilfen“ von Menschen mit Behinderungen / psychischen Erkrankungen zuständig. In der Öffentlichkeit inszeniert sich der Herr Bezirkstagspräsident gerne selbstverliebt als Wohltäter. Die Zustände in seiner Behörde sind ihm seit JAHREN nachweislich bekannt, aber schlichtweg egal.


Betroffene staunen jedoch nicht schlecht, wenn sie Akteneinsicht beantragen und sie tatsächlich auch mal erhalten. Neben gehässigen Randnotizen finden sich da u.U. FREMDE Patientenblätter in der Akte, die dem Opfer der Verleumdungen immer wieder Krankheiten – wie z.B. eine alkoholbedingte Leberzirrhose – andichten, die es gar nicht hat. Das Gegenteil ließe sich in so einem Fall leicht beweisen. Aber, wenn keiner nachfragt und sich entsprechend zur Wehr setzt, bleibt dies so in der Akte.
Ein Schelm, der Böses dabei denkt, wenn diese Blätter ausgerechnet dann auftauchen, wenn der Bezirk das betroffene Opfer gerade klammheimlich hinterrücks entmündigen lassen will?! Das macht sich sicher gut bei dem zuständigen Richter vom Betreuungsgericht. N´est-ce pas?

Aber wer wird schon schlecht von einer deutschen Behörde denken, deren greiser Präsident Josef Mederer (laut Vita geb. 1949) monatlich ein Vermögen für sein „Ehrenamt“ in die prall gefüllten Taschen gestopft bekommt und z.B. gerne mit dem Sponsoring von Profi-Tennisspielen (ca. 43.000 Euro) durch den Bezirk Oberbayern protzt und prahlt, während Schwerbehinderte um jeden Cent und jeden Euro für Hilfen und Assistenzkräfte kämpfen müssen? Warum klebt jemand in dem hohen Alter so an einem Behörden-Sessel, wenn er sich doch längst ganzjährig im geliebten Brasilien die Sonne auf die braune Halbglatze scheinen lassen könnte? Es wäre ihm schon lange möglich, den Platz frei zu machen und an Jüngere zu übergeben, die vielleicht endlich mal wirklich für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention sorgen, anstatt endlos darüber zu schwafeln und nichts zu bewegen.


Der Kampf um die Umsetzung der Rechtsansprüche (!) von Schwerbehinderten ist mit unzähligen Anträgen, Widersprüchen und Gerichtsverfahren ohnehin schon sehr zeitraubend und kräftezehrend, aber wenn man sich auch noch gegen behördenseitigen Rufmord zur Wehr setzen muß, stellt man fest, daß auch die DSGVO ein gewaltiges Loch hat.


Würde ein Unternehmen derartige „Versehen“ bzw. Vergehen begehen, hätte es mit saftigen Strafen zu rechnen. Als ein Behördenopfer den Landesdatenschutzbeauftragten informierte, fand sich anschließend in der Akte auch ein freundliches Schreiben dazu, in dem man sich für die wunderbare Bewirtung beim Bezirk bedankte. Schön, also um diesen, auch kulinarisch verwöhnten, Personenkreis müssen wir uns also keine Sorgen machen, daß er etwa hungrig nach Hause gefahren würde.
Für die Art der abschätzig fabulierten Aktenführung gab es eine freundliche Anmerkung, daß sie eigentlich anders zu sein hätte.

Es ist also doch noch nicht so ganz normal, daß sich Behördenmitarbeiter via Aktenführung über die Schwerbehinderten abfällig äußern, oder gar intrigante Pläne schmieden, wie sie ihnen – durch behördenseitige Provokationen / Drohungen / Verleumdungen / Spott und die erwarteten Reaktionen darauf – weiteren Schaden zufügen können. Demnach ist es dann auch noch nicht normal, daß man in seiner Akte – neben den zahlreichen nummerierten Leerblättern und geschwärzten Stellen – immer wieder FREMDE Namen und Anschriften von weiteren Behördenopfern findet, weil die ständig wechselnden und nur sehr schlecht angelernten Sachbearbeiter*innen bei ihrer unendlichen Schlamperei die alten Texte einfach übernehmen und diese nur zum Teil überschreiben und so eben nicht nur grob falsche Inhalte, sondern auch noch falsche Namen in vorgeblich „fachdienstlichen Beurteilungen“ usw. zu finden sind.

Da wird beim wilden Zusammenkopieren dann schon mal aus einer weit über Durchschnitt intelligenten Person im Rollstuhl jemand, der „geistig nicht in der Lage ist, einen Haushalt zu führen“ und der man „pflegerische Betreuung bei der Kommunikation, Orientierung und der Tagesstrukturierung usw.“ als Bedarf unterstellt, oder es wird bei einer weiteren Schlamperei aus einer benötigten Begleitperson (Laienhelfer) für einen Rollstuhlfahrer beim Kopieren eine „professionelle Krankenbeobachtung, die Hilfe bei der Darm – und Blasenentleerung als pflegerische Betreuungsmaßnahme durchführen soll“ gemacht, obwohl dies völlig unnötig ist.
Mit derselben Methode jubelt man beim Bezirk Oberbayern Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen auch gesetzliche Betreuer (!) unter, die gar nicht existieren. Bei unangenehmen Nachfragen vom Landesdatenschutzbeauftragten ist dann eben das Formular schuld, das – laut Sachbearbeiter*innen – nicht passend sei. (Schwerbehinderte Menschen OHNE gesetzliche Betreuung sind demnach überhaupt nicht vorgesehen!)


Wofür müssen Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen wiederholt x Nachweise und ärztliche Gutachten einreichen, wenn der Bezirk sich die Akten trotzdem wüst zusammenschlampen und massiv manipulieren kann, wie er gerade zu faul, böswillig oder lustig ist?

Die Opfer dieser Behörde werden immer und immer wieder überprüft. Es wäre allerhöchste Zeit, daß diese Behörde selbst mal gründlich überprüft wird!

Es geht schließlich um Milliardenbeträge, mit denen der Herr Präsident da fröhlich jongliert. Er schreit stets nach mehr Geld, aber die Zahlen, die tatsächlich für die Eingliederungshilfen ausgegeben werden, gehen seit Jahren zurück…

Ein Schelm, der Schlechtes dabei denkt? Vielleicht liegt es ja auch nur an der gezielten Zermürbung bzw. Zerbürokratisierung der Behördenopfer, die irgendwann völlig entkräftet aufgeben (müssen), um ihr RECHT zu kämpfen. .

Bei der nächsten und der übernächsten und der überübernächsten usw. Meldung macht sich der Herr Landesdatensdatenschutzbeauftragte natürlich auch nicht selbst die Mühe und auch die dauerbeauftragte Regierungsdirektorin, die sich um den Datenschutz in Bayern kümmern sollte, schaut selbstverständlich auch nicht beim Bezirk Oberbayern vorbei und prüft etwa vor Ort den Sachverhalt. Nein, man schreibt freundliche Briefe und fragt höflich nach, weil man ja wenigstens so tun muß, als ob man was tut. Dann vergehen wieder Monate bis sie dem Opfer der Verleumdungen mitteilt, daß der Bezirk nun Stellung genommen habe und daß es sich – wie immer – um bedauerliche „Versehen“ handele und man zukünftig darauf achten werde…

Beim 666. Mal glaubt man es ja vielleicht.

Share this Post

Hinterlasse einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*
*