Nachteile abschaffen für taube Bürger*innen in Bayern! 

GMU Cornelia von Pappenheim/ November 18, 2022/ Beitrag/ 0Kommentare

In der UN-BRK steht explizit, dass Menschen mit Behinderung keinen Nachteil gegenüber Menschen ohne Behinderung spüren sollen. Alle sind gleich zu behandeln. In Bayern erleben taube Bürger*innen nach wie vor nachteilige Behandlung. Es gibt keinen Nachteilsausgleich in Bayern. 

Bereits mit der Pressemitteilung vom 16.09.2020 „Nachteilsausgleich für taube Menschen!“ hat der Gehörlosenverband München und Umland e.V. einen Appell an den Ministerpräsidenten Dr. Söder veröffentlicht und dazu aufgefordert, den schon seit Jahren geforderten Nachteilsausgleich für taube Menschen umzusetzen.

In anderen Bundesländern bekommen taube Bürger*innen als Nachteilausgleich monatlich Gehörlosengeld. Seit 10 Jahren stoßen jedoch unsere Anträge und Bitten in Bayern auf taube Ohren.

Daher wird am 29. November 2022 die Aktion „Nachteile abschaffen“ von 9:00 – 14:00 Uhr in München am Franz-Josef-Strauß-Ring stattfinden. Diese Aktion wurde vom Gehörlosenverband München und Umland e.V., dem Bayerischen Gehörlosensportverband e.V., der Petition Gehörlosengeld in Bayern und dem Berufsfachverband der Gebärdensprachdolmetscher:innen Bayern e. V. in Zusammenarbeit mit den gehörlosen Verbänden und Vereinen in Bayern organisiert.

Aus ganz Bayern werden tauben Bürger*innen aufgerufen teilzunehmen, um bei der Aktion „Nachteile abschaffen“ die Gesellschaft und die Politiker*innen dafür zu sensibilisieren, wo taube Bürger*innen bis jetzt immer noch Nachteile erleben. Denn aufgrund ihrer Taubheit haben taube Menschen leider erhebliche finanzielle Mehrausgaben und erleben auch in sämtlichen Lebensbereichen Barrieren.

Hier seien nur einige Beispiele der Mehrausgaben tauber Menschen genannt:

  • In der Freizeit müssen taube Menschen, wenn sie an Bildungsangeboten oder Programmen teilnehmen möchten, meist selbst die Gebärdensprachdolmetschenden finanzieren.
  • Ebenso gibt es im Bereich Kunst und Kultur nur wenig barrierefreie Angebote, sodass sie oft Gebärdensprachdolmetschende organisieren und privat bezahlen müssen.
  • Bei privaten Angelegenheiten, wie z.B. Bankgesprächen, müssen die tauben Bürger*innen einen Dolmetscher für die Übersetzung der Gesprächsinhalte selbst finanzieren. Ein hörender Bankkunde hat bei einem Bankgespräch keine zusätzlichen Kosten.
  • Sie hören nicht, wenn beispielsweise das Auto komische Geräusche macht. Der Schaden wird erst bemerkt, wenn das Fahrzeug bereits defekt ist. Das kostet dann umso mehr.
  • Sie haben einen höheren Stromverbrauch, da sie da sie aufgrund ihrer Taubheit auf gute Sicht- und Lichtverhältnisse angewiesen sind und Lampen deswegen hell sein müssen.
  • Oft wird vergessen, die Lüftung der Dunstabzugshaube auszuschalten, da sie nicht hören, wenn sie läuft.

Forderung:
Wir fordern daher, den Nachteilsausgleich für taube Menschen so schnell wie möglich umzusetzen!

Cornelia von Pappenheim
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Geschäftsführerin

Gehörlosenverband München und Umland e.V.
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81925 München
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Fax: 089 / 99 26 98 – 895
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