Quo vadis, Rechtsstaat?

Patricia Koller/ Oktober 5, 2021/ Beitrag/ 0Kommentare

Der Bezirk Oberbayern gibt sich in der Öffentlichkeit gerne als gönnerhaft und behindertenlieb. Tatsächlich ist aber das Gegenteil der Fall. Die Leistungen der Eingliederungshilfe sind in den letzten Jahren stark zurückgegangen (siehe Foto).

Bilddatei: Zusammenstellung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales auf eine Anfrage der Landtagsabgeordneten Julika Sandt von der FDP im Bayerischen Landtag.
Hier könnt Ihr Euch die komplette Anfrage und die Antwort herunterladen: https://ift.tt/3zvAaIU

Der Bezirk Oberbayern hat eine Informations- und Beratungspflicht. Der kommt er nicht nach. Auch sonst gibt er sich lieber herrisch und einschüchternd als verbindlich. Von Service- oder Dienstleistungsgedanken keine Spur. Es weht ein rauer Wind in Oberbayern…

Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen werden systematisch schikaniert und zermürbt, damit sie auf ihre Rechtsansprüche verzichten. Das Persönliche Budget für Schwerbehinderte wird vom Bezirk Obb. mit allen Mitteln boykottiert.

In unserer Selbsthilfegruppe (weit über 3000 Mitglieder) wurde auch berichtet, dass man einem Schwerbehinderten behördenseitig dringend dazu riet, auf das Persönliche Budget zu verzichten, da es ihnen soviel Arbeit mache!
FunFact: Dabei müssten die Bezirksmitarbeiter nur auf die Schikane mit dem ausufernden Abrechnungsirrsinn verzichten, der ihnen per Gerichtsurteilen vom BSG und SG München sowieso schon als rechtswidrig erklärt und somit verboten wurde. Dann hätten sie weit weniger Arbeit. Es könnte so einfach sein.

Der Bezirk schaltet aber – trotz Kenntnis der Rechtslage, denn schließlich hat er den Prozess beim SG München ja selbst verloren – auf stur und erstellt weiterhin munter sogenannte “Zielvereinbarungen”, in denen der rechtswidrige Abrechnungsirrsinn enthalten ist.
Zielvereinbarungen sollten eigentlich nach den Budgetkonferenzen und der Bedarfsermittlung zustande kommen und einvernehmlich erstellt werden. Sonst würden sie ja auch einseitig diktatorisch erstellte Zwangsvorgaben heißen müssen. Genau das sind sie aber.
Der Bezirk verfasst die “Zielvereinbarungen” gezielt so, dass sie niemand unterschreiben kann. Um das Ganze noch zu toppen, werden diese vom Bezirk diktatorisch erstellten “Zielvereinbarungen” gerne auch in ICH-Form verfasst, so dass die Leser annehmen müssen, dass die Betroffenen den Mist selbst so verfasst hätten.

Man ist gehalten, diese “Zielvereinbarungen” zu unterschreiben, da sie verpflichtend vorgegeben sind. Mit den irren Vorgaben, die rechtswidrig sind, braucht der Bezirk nur darauf zu warten, bis den Behördenabhängigen ein klitzekleiner Fehler unterläuft, um ihnen dann den Rechtsanspruch auf diese Hilfe wieder zu entziehen und sie erneut ins Unglück zu stürzen.

Der Bezirk Obb. wurde in dem Fall zum u.g. Foto aufgefordert, die Zielvereinbarung zu ändern, da sie – wie schon gesagt – rechtswidrig war. Darauf ging er nicht ein und schickte stattdessen einen ablehnenden Bescheid. Er bot auch keinerlei andere Leistungen an. Das Opfer, eine alleinstehende Rollstuhlfahrerin, blieb also – trotz klaren Rechtsanspruchs – unversorgt!!
Bei einem angestrengten Eilverfahren entschied die Richterin in Kenntnis der benannten Gerichtsurteile, es sei dem Opfer zuzumuten, die rechtswidrige Zielvereinbarung zu unterschreiben, denn es könne ja anschließend dagegen Klage einreichen.
Sie selbst würde wohl kaum Verträge unterschreiben, gegen die sie direkt im Anschluss einen Prozess führen müsste!

In Bayern hat der Rechtsstaat ein Loch!


Infos zum Persönlichen Budget für Schwerbehinderte: https://www.bmas.de/DE/Soziales/Teilhabe-und-Inklusion/Persoenliches-Budget/persoenliches-budget.html
und
https://www.bmas.de/DE/Soziales/Teilhabe-und-Inklusion/Persoenliches-Budget/Fragen-und-Antworten/faq-persoenliches-budget.html

Foto vom Beschluss mit dem Text: Es wäre der Antragstellerin außerdem auch zuzumuten, die Zielvereinbarung trotz der weitgehenden Nachweispflichten (...) zu unterschreiben und im Anschluss gegen den die Zielvereinbarung umsetzenden Bescheid bzw. dessen Auflage vorzugehen (...)

In der Klageschrift wurde auf die Aktenzeichen S 48 SO 541/18 vom SG München und auf das Urteil des BSG vom 28.01.2021 Aktenzeichen B 8 SO 9/19 R verwiesen.

Bezirksrat und Fraktionssprecher Prof. Dr, Klaus Weber (Die Linke) schrieb in einem Rundschreiben zu den Machenschaften dieser Behörde:
Schikane an Menschen mit Behinderung durch den Bezirk
Sozialgericht gebietet endlich Einhalt
(… )
Dieser Kontroll- und Dokumentationswut des Bezirks Oberbayern hat das Sozialgericht nun einen Riegel vorgeschoben. Die Nachweispflicht sei unangemessen und „nicht verhältnismäßig“.
Vor Gericht argumentierte der Bezirk noch damit, es gebe „Hinweise“ darauf, dass manche Menschen
mit Behinderung die Gelder nicht korrekt verwenden würden.

Konkrete Belege: keine.
(…)

Wie man sieht, hat nicht einmal das SG ein ehrliches Interesse daran, die Schikanen gegen Menschen mit Behinderungen / psychischen Erkrankungen wirklich abzuschaffen…
Die Richterin war vielmehr daran interessiert, die Sprache des schwerbehinderten Behördenopfers in der, von ihr angeforderten, Stellungnahme zu kritisieren und rügte, dass es zu den zahlreichen unwahren Behauptungen des Bezirks Oberbayern schrieb: „der Bezirk lügt“.

Und so ist vorhersehbar, daß der Bezirk Oberbayern auch weiterhin rechtswidrige Zielvereinbarungen erstellen wird, um Menschen mit Behinderungen zu demütigen und zu schikanieren, weil ihn der verlorene Prozess zu Aktenzeichen S 48 SO 541/18 nicht im Geringsten dazu veranlasst, seine schikanösen Praktiken zu überdenken und eine weniger behindertenfeindliche Politik zu fahren.
Man kann annehmen, dass die Behördenleitung sonst keine Freude am Leben hat, wenn soviel Zeit und Energie der angeblich überlasteten Mitarbeiter darauf verwendet wird, Menschen mit Behinderungen um ihre RECHTSANSPRÜCHE zu bringen.

Das Ergebnis des Eilverfahrens ist nun, dass die schwerbehinderte Rollstuhlfahrerin auch weiterhin die dringend benötigte Assistenz nicht erhält und das Haus weiterhin nicht verlassen kann. Da können sowohl die Mitarbeiter des Bezirks Obb. als auch die Richterin mächtig stolz auf sich sein! Da haben sie es ja mal wieder einer wehrlosen Person so richtig gezeigt, was in Bayern kraft reiner Willkür alles möglich ist.


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