Bezirk Oberbayern: Rechtsverstöße der Sozialverwaltung nehmen zu
Aus einer Pressemitteilung von Prof. Dr. Klaus Weber:
Im Jahr 2022 konnte Herr G. vor dem Landessozialgericht einen Erfolg verbuchen: Erst kürzte der Bezirk seine Assistenzleistung (die er seit 30 Jahren erhielt) von 24 Stunden auf unter 6 Stunden, sodass der schwerst behinderte G. nachts hätte in eigenem Kot und Urin liegen müssen; von der unmöglichen Nahrungsaufnahme ganz zu schweigen. Erst nach Kritik der LINKEN wurde die 24-h-Assistenz wieder aufgenommen. Er klagt nun gegen einen neuen Bescheid der Sozialverwaltung, in dem er zwar auf das Recht eines Widerspruchs hingewiesen wird; doch nebenbei wird eine rechtswidrige Anmerkung hinzugefügt: Wenn er Widerspruch einlegt, wird der Bescheid unverzüglich rückgängig gemacht – eine massive Bedrohung!
Bereits 2021 hat ein Behinderter den Bezirk verklagt, dass er für das Persönliche Budget keine Nachweise mehr erbringen muss. Eine ausführlich besprochene Ziel-vereinbarung müsse reichen. Der Justitiar des Bezirks hat im Verfahren den Behinderten unterstellt, sie würden ihre Gelder nicht korrekt verwenden (das Dokument liegt vor). Auf Anfrage der LINKEN stellte sich heraus, dass kein einziger Fall bekannt ist! Herr G. und Frau K. engagieren sich in der Behindertenpolitik. Beide haben die gleiche Sachbearbeiterin, die behindertenfeindliche und menschenverachtende Mails schreibt (siehe den Bericht in der AZ vom 24. Mai 2024). Es wird Zeit, dass der neue Bezirkstagspräsident endlich ein Machtwort gegenüber der Sozialverwaltung spricht. Unter seinem Vorgänger wurde diese zu einem Bollwerk gegen die Ansprüche behinderter Menschen „umgebaut“ – mit schikanösen und z.T. gesund-heitsgefährdenden Maßnahmen und Sanktionen.
Für Rückfragen: Prof. Dr. Klaus Weber, Bezirksrat der LINKEN im Bezirkstag, Bezirk Oberbayern