Gewaltschutz von Frauen

Redaktion/ März 31, 2022/ Beitrag/ 0Kommentare

Bayern muss völkerrechtliche Vorgabe erfüllen!
Im Sozialausschuss des Bayerischen Landtags fand heute auf Initiative von FDP und Grünen eine Expertenanhörung zum Thema „Gewaltschutz in Bayern von Frauen und Mädchen evaluieren“ statt.

Dazu erklärt die stellvertretende Vorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion Julika Sandt:

„Die Berichte der Sachverständigen haben bestätigt, dass die Umsetzung der Istanbul-Konvention zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen kein Nice-to-have ist, sondern völkerrechtliche Vorgabe. Diese wird von Bayern aber bei weitem nicht erfüllt. Nicht nur, dass der Freistaat beim Ausbau von Frauenhausplätzen dem Bedarf weit hinterherhinkt. Die Sachverständigen waren sich auch einig, dass die Datenlage zur Gewalt gegen Frauen und Mädchen mangelhaft ist. Wir brauchen daher dringend eine Dunkelfeldstudie und ein systematisches Monitoring.
Dass es mit München bayernweit nur einen einzigen Standort einer Gewaltschutzambulanz gibt, halte ich aufgrund der Berichte für ungenügend. Vier Standorte – wie beispielsweise in Baden-Württemberg – sollten im Flächenstaat Bayern das Minimum sein. Vor allem aber verstehe ich nicht, dass es sich in München nunmehr um eine Notfallambulanz für Opfer häuslicher Gewalt handelt. Dass der Partner oder Ex-Partner der Täter ist, darf nicht länger die Voraussetzung für spezialisierte Hilfe sein. Jedes Opfer sexualisierter Gewalt braucht sofort kompetente medizinische und psychologische Unterstützung.“

Foto von Julika Sandt
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