Assistenz im Krankenhaus muss umgehend ermöglicht werden

Redaktion/ Juni 19, 2021/ Beitrag/ 0Kommentare

Frau im Krankenhausbett umgeben von Geräten und Schläuchen

„Viel zu lange mussten Menschen mit Behinderungen auf eine Regelung zur Kostenübernahme für die Assistenz im Krankenhaus warten. Ohne das konsequente Drängen von Freien Demokraten und vielen Verbänden hätten sich Union und SPD wohl kaum noch zu einer Regelung durchgerungen. Die Assistenz für Menschen mit Behinderungen muss nun umgehend ermöglicht werden“, so der teilhabepolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Jens Beeck.
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die Kostenübernahme für die Assistenz im Krankenhaus für Menschen mit Behinderungen beschlossen.
Beeck: „Gesellschaftliche Teilhabe muss in meinen Augen insbesondere im Gesundheitsbereich ermöglicht werden. Die Bundesregierung hat es in dieser Wahlperiode jedoch mehrfach verpasst, die Kostenübernahme für die Assistenz im Krankenhaus zu regeln und damit Betroffene, Angehörige und Pflegerinnen und Pfleger im Ungewissen gelassen. Als Freie Demokraten haben wir schon lange für die Assistenz im Krankenhaus gekämpft. Denn für viele Menschen mit Behinderungen ist ein Krankenhausaufenthalt schlicht unmöglich.“

(Pressemitteilung von Jens Beeck)

Auf der Seite des Behindertenbeauftragten der Bundesregierung liest man dazu wie folgt:

https://www.behindertenbeauftragter.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/PM15_Assistenz%20im%20Krankenhaus.html

Zitat daraus:

„Menschen mit Behinderungen, die im Alltag von Assistenzkräften unterstützt werden, benötigen diese Unterstützung in der Regel auch während eines Aufenthalts im Krankenhaus oder einer Reha-Einrichtung, damit die Behandlung erfolgen kann. Dies gilt vor allem für Menschen, die beispielsweise aufgrund kognitiver Einschränkungen nicht mit Worten kommunizieren können oder auf Ungewohntes mit Ängsten reagieren. Hier ist eine vertraute Begleitperson unerlässlich, beispielsweise um Ängste zu nehmen, mit dem Krankenhauspersonal zu kommunizieren oder Betroffenen Unterstützung und Sicherheit zu vermitteln. Diese Begleitung ist essenziell für den Erfolg des Krankenhausaufenthalts und die Sicherheit von Patientinnen und Patienten.

Bislang fehlt es an einer Kostenregelung. Nur Menschen, die ihre notwendige Begleitung im Arbeitgebermodell organisieren, bekommen durchgängig auch bei Krankenhausaufenthalten weiter Geld, um ihre Assistenzkräfte zu bezahlen. Auf die meisten Menschen mit Assistenzbedarf findet diese Regelung jedoch keine Anwendung, weil sie in Einrichtungen der Eingliederungshilfe leben oder ihre Pflege und Assistenz in der eigenen Häuslichkeit über ambulante Dienste erhalten.

Damit das Gesetz noch in dieser Wahlperiode verabschiedet werden kann, muss der Bundestag es in der kommenden Woche beschließen. Dann steht noch die Zustimmung des Bundesrates direkt nach der Sommerpause aus.“

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