Rede von Beate Jenkner bei unserem Randgruppenkrawall-Behindertenprotest am 7.5.2021

Beate Jenkner/ Mai 8, 2021/ Beitrag/ 0Kommentare

Mein Name ist Beate Jenkner und ich war von 2008 bis 2018 als Bezirkrätin aktiv. Ich konnte mir also die Entwicklung der Umsetzung der UN Behindertenrechtskovention – von ihrer Ratifizierung 2009 bis jetzt – genau anschauen.

Würde man der Regierung ein Zeugnis ausstellen, stünde da: „Themaverfehlung, setzen, 5!“

Denn die Probleme beginnen bereits in der Schule.

Schüler*innen mit Handicap haben keinen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Regelschule, obwohl dies eigentlich so vorgesehen war.

Artikel 24 der UN-BRK fordert eine Schule, die alle Menschen mit und ohne Behinderung gleichermaßen optimal fördert.

Das ist im bestehenden deutschen Bildungssystem kaum bis gar nicht machbar.

Und man hat den Eindruck, auch nicht wirklich gewollt.

Denn Deutschland liegt im europäischen Vergleich mit seinem Anteil an Sonder- und Förderschulen weit vorne!

Lehrkräftemangel, Unterrichtsausfälle, marode Schulgebäude, mangelnde technische Ausstattung – die Mängelliste an den Regelschulen ist lang.

Da bleibt kein Platz für Inklusion und die Schüler*innen mit Handicap bleiben auf der Strecke!

So kommt es, dass viele Regelschulen weder barrierefrei noch mit genug Personal, zusätzlichen Pädagogen oder multiprofessionellen Teams ausgestattet sind.

Bayern rühmt sich dafür, das beste Schulsystem zu haben, aber beim Thema Inklusion liegt es im Ländervergleich im hinteren Drittel.

Bayern hält vehement am System Sonderschule/Förderschule fest. Mehr noch: Es deklariert neuerdings Sonderschulen als Inklusive Schulen!

Der Trick: Schüler*innen mit Hadicap aus verschiedenen Schulsprengeln werden in einer Klasse zusammengefasst

Das als Inklusiven Unterricht zu bezeichnen, ist dreist, da hier so gut wie keine Schüler*innen ohne Handicap zu finden sind.

Ein Blick ins Ausland könnte helfen:

In skandinavischen Ländern findet die Förderung in der Regelschule statt und nur in kleinem Umfang in speziellen Sondereinrichtungen.

Kanada hat trotz einer Inklusionsquote von nahezu 100%  weniger Sonderpädagogen als Deutschland im Einsatz, aber etwa zehnmal so viele Assistenzkräfte in den Klassen. 

Wenn nun die Schule abgeschlossen ist, stellt sich die Frage der Berufswahl.

Für die Schüler*innen der Sonder- und Förderschulen sieht es da schlecht aus.

Im Schuljahr 2019/2020 haben fast 2/3 der Jugendlichen

die Förderschule ohne Hauptschulabschluss verlassen.

Nur ca. 1/3 schafften einen Hautschulabschluss oder höhere Schulabschlüsse.

Und das, obwohl die Bundesländer über 2 Milliarden Euro für zusätzliche Lehrkräfte an Förderschulen ausgeben.

Das ist ein Armutszeugnis für die Förderschulen und es nimmt den Schüler*innen jede Hoffnung auf ein selbstbestimmtes Leben.

Für sie bleibt oft nur die Werkstatt für Behinderte. Auf dem normalen Arbeitsmarkt sind sie kaum vermittelbar.

Für die, die einen Abschluss geschafft haben, beginnt ein Wettlauf um Arbeitsplätze.

Dass Betriebe Menschen mit Handicap einstellen, ist bei weitem nicht selbstverständlich.

Normalerweise müssen Betriebe über 20 Beschäftigte Arbeitsplätze für Behinderte anbieten. Sie können sich aber über eine Ausgleichsabgabe freikaufen.

Clevere Unternehmer halbieren die Ausgleichsabgabe, indem ihre Unternehmen Aufträge an Werkstätten vergeben. Das ist per Gesetz möglich. Damit werden die Lohnkosten dem Staat übertragen und dieser übernimmt auch die Sozialleistungen, weil die Löhne nicht das Existenzminimum sichern. Besser kann es für ein Unternehmen nicht laufen!

In Deutschland arbeiten über 300 000 Menschen in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM).

Sie bekommen keinen regulären Lohn, sondern eher ein Taschengeld von durchschnittlich 200,- € monatlich.

Das setzt sich zusammen aus einem Grund-Betrag von mindestens 99 Euro monatlich, ein Arbeits-Förderungs-Geld von derzeit 52 Euro monatlich und einem Steigerungsbetrag für besonders leistungsfähige Beschäftigte.

Ab dem 1. Januar 2023 wird der Grundbetrag auf mindestens 119 Euro monatlich erhöht. Durch das Wort „mindestens“ wird zum Ausdruck gebracht, dass in Werkstätten, die wirtschaftlich leistungsfähig sind, auch ein höherer Grundbetrag gezahlt werden kann.

Das spricht Bände!

Weil die Werkstätten nach wirtschaftlichen Maßstäben produzieren, sind sie als Auftragnehmer für große und ­mittelständische Unternehmen interessant.

Unzählige Unternehmen lassen ihre Produkte in Behindertenwerkstätten produzieren oder lagern Dienstleistungen dorthin aus. Darunter sind Unternehmen wie Volkswagen, Thyssen Krupp, Siemens, Daimler, Panasonic, und das Goethe Institut, um nur einige zu nennen.

Die Behindertenwerkstätten konkurrieren mittlerweile mit anderen Billiglohn-Anbietern aus dem Ausland. Aufträge müssen dementsprechend effizient und pünktlich abgearbeitet werden. Akkordarbeit und Termindruck gehören häufig zum Arbeitsalltag in einer WfbM. 

Dazu steigt seit Jahren der Anteil von qualifizierten Beschäftigten die vom 1. Arbeitsmarkt kommen. Sie sind durch die Arbeitsbedingungen psychisch oder körperlich krank geworden. Sie steigern aber die Wirtschaftlichkeit und damit den Leistungsdruck.

Zentrales Ziel der Beruflichen Bildung in Werkstätten wäre es eigentlich, Menschen mit Behinderungen für die Teilhabe am Arbeitsleben auf dem 1. Arbeitsmarkt zu qualifizieren.

Aber qualifizierte Beschäftigte zu verlieren, kann man sich im Konkurrenzkampf nicht leisten.

Darum liegt die Vermittlungsquote von Werkstattbeschäftigten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt bundesweit seit Jahren bei weniger als 1%.

Bereits 2015 empfahl der Fachausschuss der Vereinten Nationen für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die Werkstätten in der Bundesrepublik schrittweise abzuschaffen.

Aber auch Behinderte auf dem 1. Arbeitsmarkt sind nicht gleichberechtigt.

2018 wurde das »Budget für Arbeit« eingeführt. Die Idee war, die Integration behinderter Menschen in den ersten Arbeitsmarkt zu erleichtern, indem die Arbeitgeber einen Ausgleichsbetrag erhalten für die, laut Bundesarbeitsministerium, „dauerhafte Minderleistung des behinderten Beschäftigten“.

Damit können Arbeitgeber bis zu 75 Prozent ihrer Lohnkosten absetzen und Hilfsmittel beantragen. Behinderte Angestellte haben zwar Anrecht auf Mindestlohn, aber nicht auf Tarifgehälter. Es gibt keine Einzahlung in die Arbeitslosenversicherung, schließlich kann der Behinderte bei Misserfolg ja zurück in die Werkstatt.

Damit bleibt der behinderte Mensch im Hilfssystem und der Grundsicherung gefangen.

Von Anfang an ist ein selbst bestimmtes Leben für behinderte Menschen kaum möglich.

Inklusion – Fehlanzeige!

Das zieht sich durch das ganze Leben.

Assistenz für Schule und Beruf gibt es. Assistenz für Freizeitgestaltung nicht.

Kino, kulturelle Veranstaltungen, Tanzen oder Essen gehen – für behinderte Menschen nicht vorgesehen. Sie sind auf Ehrenamtliche angewiesen, sind keine zur Verfügung, sitzt man halt daheim.

Pooling – d.h. 1 Assistent für mehrere Behinderte – ist eine nicht hinnehmbare Einschränkung und Bevormundung. Eine eigene Tagesplanung ist damit unmöglich

Sportförderung gibt es für Kinder. Erwachsene bekommen keine ausreichende Förderung mehr um am Behindertensport oder sonstigen Sportangeboten teilzunehmen, obwohl Sport zur Lebensqualität und Mobilität beiträgt.

Hilfsmittel gibt es bei Erstversorgung, eine Folgeversorgung zu bekommen, gleicht einem Hindernisrennen durch die Behörden und ist mit viel Aufwand und Demütigungen verbunden.

Ein Entkommen aus der Grundsicherung oder Sozialhilfe ist kaum möglich.

Bei Pflegestufe wird jeder Zuverdienst angerechnet.

Sparen auf Urlaub, größere Wohnung, hochwertige Einrichtung etc. – Fehlanzeige.

Sparen auf die Rente oder eine Lebensversicherung – unmöglich.

Und wer einen behinderten Menschen heiratet, kann sich gleich von einem guten Einkommen verabschieden.

Dies ist nur ein Teil der Probleme, denen Menschen mit Behinderung ausgesetzt sind.

Die UN-Behindertenrechtskonvention hat folgende Definition:

Behinderung ist keine individuelle Eigenschaft, sondern entsteht vor allem durch Hindernisse in der Umwelt. Menschen stoßen mit ihren Beeinträchtigungen auf bauliche und kommunikative Barrieren in der Gesellschaft. Und sie erfahren Ausgrenzung und Diskriminierung. Diese Umstände hindern sie, ein selbst bestimmtes Leben zu führen.

Beenden wir diese Missstände!

Reißen wir zusammen die Barrieren ein!

Beate Jenkner
Beate Jenkner
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