Probleme mit den Krankenkassen bei der Hilfsmittelversorgung für Schwerstbehinderte (Textversion zum Video)

Patricia Koller/ Februar 23, 2021/ Beitrag/ 1Kommentare

Patricia Koller, Vorstand Behindertenverband Bayern e.V.:
Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. So steht es in unserem Grundgesetz. Deutschland tut sich damit schwer. Man könnte auch sagen: Deutschland hat einfach keine Lust.
Es trifft ja nur Leute, die man ganz einfach unterdrücken kann, weil sie sich nicht wehren können.
Aus den Augen aus dem Sinn. Getreu diesem Motto schiebt man hier Menschen mit Behinderungen einfach in Parallelwelten ab. Da sieht man sie nicht und kann sie getrost vergessen.
So lange man Deutschland nicht dazu zwingt, sich endlich an die UN-Behindertenrechtskonvention zu halten, bewegt sich hier nichts. Das ist immerhin ein völkerrechtlich bindender Vertrag, den Deutschland unterzeichnet hat, aber seit 12 JAHREN nicht umsetzt. Warum? Weil wir zu wenig auf die Barrikaden gehen – können. Wir müssen lauter, sichtbarer und lästiger werden! Unser Protest muß der Politik öffentlichkeitswirksam um die Ohren fliegen, daß sich endlich etwas ändert.
Behindertenfeindlichkeit hat hier eine gefährliche Tradition, der wir uns entgegenstellen müssen. Wir hatten gehofft, daß man aus der dunkelsten Zeit deutscher Geschichte, in der Menschen mit Behinderungen als „Ballastexistenzen“ und „unwertes Leben“ betrachtet wurden, gelernt hat. Spätestens mit dem IPReG wurde klar, daß wir mittlerweile sogar Rückschritte in der Entwicklung zu befürchten haben.
Da Menschen mit Behinderungen in den Medien immer noch äußerst selten vorkommen, ihre Probleme somit im Verborgenen bleiben und Organisationen – wie Aktion Mensch – immer nur Heile-Welt-Stories fördert und veröffentlicht, haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, die Probleme beim Namen zu nennen und gegenzusteuern.
Wir sind unbequem. Weil es dringend nötig ist.
Wahrscheinlich kennt jeder jemanden, der eine Schwerbehinderung oder ein seelisches Leiden hat, doch kaum jemand ahnt, wie vielen Existenzkämpfen, Respektlosigkeiten und Demütigungen Betroffene ausgesetzt sind.
Diese Kämpfe kosten Zeit, Kraft und Energie, die sie nicht übrig haben.

In diesem Video stellen wir ein paar Fälle vor, die aufzeigen, wie Krankenkassen Schwerstbehinderten dringend benötigte Hilfsmittel verweigern und wie kräftezehrend der Kampf für die pflegenden Angehörigen und die Betroffenen ist.

Das ist Alina. Sie ist vier Jahre alt. Während der Schwangerschaft und nach der Entbindung galt Alina als gesund. Mit über einem Jahr wurde die Diagnose CDKL5 gestellt. Nach der Diagnose bildete sich die Mutter über CDKL5 weiter. Alina ist fast blind, wird nie laufen oder sprechen lernen können. Im Alter von sechs Monaten begannen die Krampfanfälle, die mehrmals pro Tag auftraten und sich nicht medikamentös einstellen ließen. Acht Monate verbrachte die Mutter mit ihrer kleinen Tochter im Krankenhaus. Die behandelnden Ärzte waren ratlos. Über eine Facebookgruppe erhielten die Eltern den Rat, eine Gen-Sequenzierung machen zu lassen. Das kostete sie knapp 5000 Euro. Das Mädchen hat bis heute heftige Krampfanfälle, bei denen es nicht atmen kann. Zu diesen Sorgen kommen obendrein die Probleme mit der Krankenkasse. Der Papierkram raubt Zeit, Kraft und Nerven. 4.000 Euro werden von den Kassen jährlich für Hilfsmittel oder für wohnverbessernde Maßnahmen bereitgestellt. Allein ein Therapiestuhl kostet knappe 3.800 Euro. Für die benötigten rollstuhlgerechten Umbauten braucht die Familie weitere 40.000 Euro.
Ergo- und Hippotherapie (therapeutisches Reiten auf speziell ausgebildeten Pferden) werden von den Kassen nur anteilig, oder gar nicht übernommen.
Zwei Widersprüche waren nötig, um einen Therapiestuhl genehmigt zu bekommen und zwei Widersprüche für die passenden Gurte, damit Alina auf dem Stuhl gesichert ist.
Alina hat vor sieben Monaten eine kleine Schwester bekommen. Celina ist kerngesund. Alina kann sie nicht sehen, aber hören und fühlen. Alina und Celina kuscheln miteinander.

Das ist Andrea. Andrea ist blind.   Sie schreibt uns:  “Bei mir wurden in den letzten Jahren folgende Hilfsmittel abgelehnt: Or-Cam, Gaudiobook, Farberkennungsgerät und zwei Handorthesen. Das Farberkennungsgerät wurde nach einem Widerspruch sofort genehmigt, bei OrCam und Gaudiobook griff die Fiktionsregelung. Das heißt, die Kasse hat sich mit der Entscheidung zur Bewilligung oder Ablehnung nach den Widersprüchen zu lange Zeit gelassen. Deshalb musste sie mir die beiden Hilfsmittel genehmigen. Diese Fiktionsregelung gibt es leider nicht mehr. Die Handorthesen-Sache liegt, soweit ich weiß, mittlerweile beim Sozialgericht. Ich habe jetzt schon Angst davor, meinen nächsten Blindenführhund beantragen zu müssen, denn Enny ist inzwischen zwölfeinhalb Jahre alt. Als ich im Jahr 2000 zum ersten Mal einen Blindenführhund in Deutschland beantragte, musste ich anfangs 1/3 der Kosten selbst übernehmen. Das konnten wir nur mit Pressedruck rückgängig machen.

Das ist Anne. Sie ist neunzehn Jahre alt und lebt mit ihrer komplexen Behinderung (Gendeffekt Pelicaeus Merzbacher)  in ihrer sechsköpfigen Familie. Anne sitzt im Rollstuhl und hat einen Grad der Behinderung von 100% und die Merkzeichen aG für eine außergewöhnliche Gehbehinderung, H wegen Hilflosigkeit und B, weil eine Begleitperson erforderlich ist. Pflegegrad 5.     Abgelehnt wurden zweimal Anträge auf Motomed, eine Trainingsmöglichkeit. Nach zwei Widersprüchen kam endlich die Genehmigung. Weiter wurden 2 Stück waschbare Betteinlagen pro JAHR abgelehnt. Widerspruch erfolgreich.
My Pal Therapiestuhl abgelehnt, weil er in Deutschland nicht gelistet ist. Die Eltern wollten ihn, weil sie in der Schule so einen nutzt und gut darin sitzt. Widerspruch erfolgreich.
Ab der Volljährigkeit 2019 verschlechterte sich die Windelversorgung. Nach zwei Stunden liefen die aufzahlungsfreien Windeln aus. Hospiz und Schule schrieben Mängelattest. Die Nerven der Mutter lagen blank. Sie telefonierte immer wieder vergeblich mit der Kasse, um die Windelanzahl und die Qualität erhöhen zu lassen. Schließlich fotografierte sie die nassen Hosen ihrer Tochter und die mangelhaften Windeln und schickte die Bilder an die Pflegekasse und an den Hersteller. Zwei Monate hörte sie nichts. Dann kam ein Anruf vom Hersteller, daß nun die doppelte Windelpauschale genehmigt worden sei. Dies sei selten.
Wegen Abnutzung wurden neue Orthesen und Orthesenschuhe beantragt. Orthesen wurden genehmigt. Die Schuhe abgelehnt. Nach ausführlichem Widerspruch genehmigt. Microlax wird nur Kindern verschrieben. Anne muß wegen ihrer Darmproblematik und Aufgasens täglich abführen. Sie hat einen Schlauch im Magen, der alle zwei Stunden geöffnet werden muß, um die geschluckte Luft entweichen zu lassen. Bisher keine Lösung. Die Kasse wäre nur bereit, Freca Clyss zu bezahlen, das sehr umständlich in der Anwendung ist und den Vater überfordert. Bisher keine Einzelfallentscheidung. Ergebnis offen.
Aktuell stapeln sich die Wäscheberge, da die Windelversorgung einfach gestoppt wurde. Die Eltern wurden weder von der Kasse noch vom Hersteller informiert. Nachweise und Atteste müssen dem MDK zur Begutachtung eingereicht werden. Die Familie stemmt die Kosten für die Windeln derzeit selbst. Testwindel ungeeignet. Miktionsprotokoll. Bescheinigung der Tagesförderstätte. Ergebnis offen.    

Das ist Elias. Er bekam im Alter von zwei Jahren seine ersten nächtlichen Krampfanfälle. Sie traten immer aus dem Schlaf heraus auf. Damit die Eltern mal an Schlaf denken konnten, empfahl die Neurologin ein Überwachungsgerät, das bei epileptischen Anfällen Alarm auslöst. MONATELANGE Kämpfe, ein Brief folgte dem anderen. Immer Ablehnungen.  Selbst das Flehen der Mutter, die nächtelang hochschwanger neben dem Bett ihres Sohnes saß, wurde nicht erhört. Sie kontaktierte schließlich den Chef der Herstellungsfirma, der half, das perfekte Schreiben aufzusetzen, dem endlich eine Bewilligung folgte. Heute ist Elias 15 Jahre alt und anfallsfrei.

Das ist Evelyn-Rose. Sie ist sechs Jahre alt. Sie hat einen Grad der Schwerbehinderung von 60 Prozent mit den Merkzeichen B und H. Pflegestufe 3.
Vom Pädaudiologen wurde eine AVWS (eine auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung) diagnostiziert. Er verordnete eine beidseitige Hörgeräte-Versorgung. Ablehnung. Die Mutter schreibt uns: “Auch nach dem Widerspruch wurden die Hörgeräte abgelehnt. Der nächste Weg wird eine Einstweilige Anordnung vor dem Sozialgericht sein.”

Das ist Fabian, er ist  fünf Jahre alt und mehrfach behindert. Er hat Epilepsie, läuft nicht, spricht nicht und hat eine visuelle Wahrnehmungsstörung.
Auf dem Foto ist Fabian in seinem Stehständer zu sehen, um den seine Eltern mehrere Monate lang kämpfen mussten.  Die Familie schreibt uns: “Auch bei uns sind gerade die größeren Hilfsmittel von der Krankenkasse zunächst immer abgelehnt worden, teils mit haarsträubenden Begründungen. Allerdings konnten wir letztendlich alles erkämpfen, was ja wiederum heißt, dass es zunächst unberechtigt abgelehnt wurde. Unser „Highlight“ bisher:  ein orthopädisch verordneter Walker, den Fabian vor seiner Hüftumstellungs-OP im Herbst 2019 schon getestet hatte. Er wurde trotzdem abgelehnt. Im MDK-Gutachten wurde stattdessen vorgeschlagen, „postoperativ, am besten noch stationär“ einen Gehwagen zu testen. Dass ein Kind nach einer solchen OP sechs Wochen lang mit Gips liegen muss, schien trotz der OP-Beschreibung in den eingereichten Arztbriefen nicht wahrgenommen worden zu sein. Eine kurze Internetrecherche ergab, dass die MDK-Gutachterin Fachärztin für geriatrische Rehabilitation ist… Das ist doch fast Satire, oder?”

Das ist Korbinian. Er ist vier Jahre alt, aber seine Familie hatte bereits viele Probleme mit der Krankenkasse. Es begann mit einer Auseinandersetzung über den passenden Pflegegrad, dann musste sie  für eine dringend benötigte Rumpforthese 1 Jahr mit Hilfe eines Anwalts streiten. Ähnlich war es beim ersten Therapiestuhl und dem Autositz. Daraufhin wechselte sie die Krankenkasse, was anfänglich ganz gut lief, aber nach kurzer Zeit ging es ähnlich schwierig weiter. Selbst  Medikamente, die Korbinian gegen seinen Epilepsie braucht, wurden lange Zeit nur zeitlich befristet genehmigt und dann wieder wochenlang geprüft, obwohl viele ärztliche Stellungnahmen darüber vorlagen. Der Therapiestuhl für den Kindergarten wurde nur ohne die passenden Räder genehmigt, so dass sich auch dieser Konflikt 9 Monate hinzog. Aktuell erhielt die Familie eine erneute Ablehnung für ein Gerät, mit dessen Hilfe er elektrische Geräte ein- und ausschalten kann. Hier wurde sogar eine Befürwortung des Medizinischen Dienstes ignoriert und die Familie erhielt trotzdem eine Ablehnung. Auch diese Geschichte ist wieder beim Anwalt, allerdings bleibt nur noch die Klage vor Gericht. Sollte die Familie erfolgreich sein, hat sie frühestens in 2 Jahren das Gerät zur Verfügung, ein Zeitraum, in dem bei Kindern wichtige Entwicklungsschritte nicht gefördert oder gar verpasst werden. Die Mutter schreibt: „Wir stellen uns auf weitere Konflikte bei der Beantragung des Rollstuhls und der Lauflernhilfe ein. Beides steht in Kürze an.“

Das ist Julian. Er ist sechs Jahre alt, frühkindlicher Autist, nonverbal. Er hat kaum Sprachverständnis, kein Gefahrenbewusstsein und eine sehr schwere Essstörung. Er braucht bei allem Hilfe.
Die Eltern schreiben uns: “Leider mussten wir schon den einen oder anderen Kampf mit unserer Krankenkasse ausfechten.
Wir haben einen Talker beantragt, weil wir unserem Sohn die Möglichkeit geben wollten, mit uns und anderen Menschen zu kommunizieren. Dieser Talker wurde erst nach Widerspruch genehmigt. Weiter ging es mit einem Rehakindersitz für den Kindergartenbus und unser Auto. Unser Sohn hat kein Gefahrenbewusstsein und schnallt sich im Auto ab. Man kann ihm auch nicht verständlich machen, dass das gefährlich ist. Handelsübliche Sitze mit 5Punkt-Gurt passen nicht mehr. Leider wurde der Sitz schon zweimal trotz Widerspruch abgelehnt und wir mussten selbst zwei gebrauchte Sitze kaufen…
Unser Sohn braucht auch einen Rehabuggy. Der wurde sofort genehmigt, aber ohne Dach und sonstiges Zubehör. Das mussten wir auch selbst kaufen.
Sein Therapiefahrrad wurde auch abgelehnt und wir haben es auch selbst (gebraucht) gekauft.
Unser Sohn braucht auch ganz dringend Orthesen (für Tag und Nacht), weil er nur auf Zehenspitzen läuft und seine Hüfte bereits Schaden genommen hat.
Die Tag-Orthesen wurden jetzt nach Widerspruch und Videobeweis nach 7 Monaten endlich genehmigt. Die Orthesen für nachts wieder abgelehnt…
Langsam geht uns die Kraft aus, aber da wir eine Hüft-OP in der Zukunft unbedingt vermeiden wollen, kämpfen wir trotzdem weiter…für unseren Sohn.
Alle Ablehnungen waren übrigens nach Aktenlage. Niemand hat sich bisher die Mühe gemacht, sich unseren Sohn mal persönlich anzusehen.”

Das ist Liam. Er ist zehn Jahre alt.
Die Mutter erzählt uns: „Da ich mit dem Jonas, der nun 29 Jahre alt ist, schon ein geistig behindertes Kind habe, wurde eine Fruchtwasseruntersuchung gemacht. Laut dem Ergebnis war alles in Ordnung. Als Liam ca. 6 Monate alt war, fiel mir aber auf, daß er nie etwas in die Hand nahm. Er strampelte auch nicht. Mit fast einem Jahr bei der U-Untersuchung berichtete ich der Kinderärztin von meinen Beobachtungen und auch, daß er stark schielte.
Überweisung zum Augenarzt. Der überwies uns nach Göttingen in die Uni: Verdacht auf einen Tumor. MRT, Gehirnwasseruntersuchung. Nach einer Woche kam die Diagnose „entwicklungsverzögert“ und Duane-Syndrom, eine angeborene Augenmuskellähmung.
Mit ca. zwei Jahren schlief Liam schlecht. Er wurde jede Nacht gegen 2 oder 3.00 Uhr morgens wach und schrie 2 Stunden lang!
Er blinzelte auch ab und zu, als ob er niesen müsste. Bei unserem nächsten SPZ Besuch informierten wir den Professor. Er machte sofort ein EEG. Es folgte die nächste Diagnose: Epilepsie! Nun musste mühsam das richtige Medikament gefunden werden, bis Liam endlich wieder durchschlief…
Alle 3 Monate hatten wir einen Termin im SPZ. EEG Kontrolle, Besprechung und humangenetische Untersuchungen. Im September 2016 erhielt er auch noch die Diagnose Syngap1-Syndrom. (Das ist eine genetische Erkrankung, die von einer Veränderung auf dem Syngap1 Gen verursacht wird. Es führt bei den Betroffenen zu diversen neurologischen Problemen.) 
Liam konnte erst mit 3 Jahren laufen. Er spricht nicht, braucht Windeln, trägt eine Brille und hat ein geringes Schmerzempfinden. Liam bekommt zudem ständig aus dem Nichts heraus Wutanfälle. Das heißt, er schmeißt mit Gegenständen (Tellern, Fernbedienung, Telefon, Stühlen usw.) Ich kann mein Haus nicht so sicher machen, daß ich nachts ruhig schlafen kann.
Liam schläft immer bei uns im Bett, da er in einem normalen Bett nicht schlafen würde. Er steht sonst ständig auf und läuft überall herum. Er liebt elektrische Geräte wie z.B. das Garagentor oder die Mikrowelle. Liam schläft sehr unruhig und dreht sich im Schlaf hin und her. Würde da keiner von uns liegen, würde er oft rausfallen. Das Pflegebett soll als Sicherheit dienen und zur Pflege, zum Wickeln und Anziehen. Die Nächte sind sehr anstrengend. Viel Schlaf bekomme ich nicht. Ich werde getreten, weil Liam sehr unruhig schläft und sich oft dreht.“
Die Eltern kämpfen seit November 2019 um ein Pflegebett! Die Begründung der Ablehnung lautet „um Liam nachts zu sichern, sollen sie alle Türen und Fenster abschließen und die Wohnung sicher machen. Er könnte aber auch in ein Heim, da bräuchte er dann das Bett nicht.“

Das ist Malek. Er ist dreieinhalb Jahre alt und lebt mit mehreren Behinderungen und Krankheiten bei seiner Familie. Malek hat unter anderem das  Downsyndrom, 2 Löcher im Herzen, ist zu 75% schwerhörig, hat eine Lungenfunktionsstörung, Apnoen und Dyspnoen, ist stark hypothon, lebt mit Monitor- und Sauerstoffversorgung, hat kein funktionierendes Immunsystem, aktuell Leukämie.
Malek ist entwicklungsverzögert. Er hat einen Schwerbehindertenausweis mit einem Grad der Behinderung von 100 Prozent, mit den Merkzeichen aG, G, B und  H, eingeklagt beim Sozialgericht. Nach 1 Jahr zugesprochen bekommen. Pflegegrad 4.  
Die Hilfsmittelversorgung ist auch für die Eltern von Malek ein ewiger Kampf: Rehabuggy eingeklagt beim Sozialgericht und nach einem JAHR durch das Gericht zugesprochen bekommen.  Talker eingeklagt beim Sozialgericht seit Oktober 2019, erst mit einstweiliger Anordnung vom Landgericht für 6 Monate zugesprochen, dann trotz vieler ärztlicher Gutachten vom MDK abgelehnt und jetzt wieder streitig vor Gericht. Hausnotruf eingeklagt beim Sozialgericht seit 2019. Reha-Autositz eingeklagt beim Sozialgericht seit letzter Woche mit einstweiliger Anordnung.  Bauchpumpe für Immunglobulininfusion erst abgelehnt, nach Telefonat mit der Klinik und Androhung von Einschaltung der Öffentlichkeit genehmigt.

Das ist Maurice. Er ist elf Jahre alt. Er hat einen seltenen Gendefekt, das PURA Syndrom. Pflegegrad 5.
Immer wieder müssen die Eltern mit der Krankenkasse um Hilfsmittel, Reha oder Kur kämpfen.
Die Eltern schreiben uns: “Seit 2015 hat unser Sohn insgesamt an 4 Konzepten in Köln an der UniReha teilgenommen, jedes Mal mit  großem Erfolg. Bei der Beantragung des 5. Konzepts wurde uns mitgeteilt, dass es wissenschaftlich ja überhaupt nicht erwiesen sei, dass diese Maßnahmen etwas bewirkten. Es folgte eine Ablehnung. Nachdem unser Sohn motorisch leider immer mehr abbaute und dadurch die Unfallgefahr stieg (er hat sich bei einem Sturz die Zähne kaputt gemacht), folgte ein Gespräch mit dem Teamleiter der Krankenkasse und die Maßnahme wurde kurzfristig doch noch bewilligt.
Wir benötigen zudem eine Therapieliege für unseren Sohn, um im häuslichen Umfeld in Eigenregie Physio durchzuführen. Wir sollen das auf dem Fußboden machen. Maurice ist jedoch nicht in der Lage, sich alleine auf den Boden zu setzen bzw. aufzustehen. An unsere Gesundheit wird nicht gedacht.”

Das ist Otto. Er ist sechs Jahre alt. Auch ihm werden immer wieder verschriebene Hilfsmittel von der Kasse abgelehnt.
Zum Beispiel ein NF-Walker: Dieser sei zu teuer, es gebe günstigere Geräte. Ja, aber ohne Beinführung, die Otto dringend benötigt.
Die Mutter schreibt uns: „Otto war die ersten zwei Lebensjahre gesund und bekam an seinem zweiten Geburtstag eine schwere Gehirnentzündung, ausgelöst durch einen Virus. Otto lag lange im künstlichen Koma, wurde beatmet, künstlich ernährt und hat schwere Schäden im motorisch-koordinativen Nervensystem erlitten. Dadurch kann er fast nichts mehr selbst. Außer Atmen, Schlucken und Lachen. Als er krank wurde, war ich hochschwanger mit seinem Bruder Rudi, der heute drei Jahre alt ist. Ich bin Angestellte, beschäftige mich aber fast ausschließlich mit den Dingen, die Ottos Erkrankung mit sich bringt: Fahrten zu Therapien, Anträge, Widersprüche, Spendensammlungen, Anträge an Stiftungen. Alles, damit Otto irgendwann ein wenig Selbstständigkeit und Lebensqualität erlangen kann. Die Krankenkasse und das Sozialamt lehnen ab, was sie können. Wir machen uns große Sorgen um Ottos Zukunft, da Menschen mit Behinderung in unserem Land nichts wert sind und fast überall ausgegrenzt werden. Vor allem behinderte Kinder sind nicht vorgesehen und werden in der Öffentlichkeit nie erwähnt. Inklusion gibt es nicht, denn eine richtige Inklusion kostet Personal und Geld. Auch in der Betreuungskrise sind Kinder mit Behinderung nicht bedacht. Schulassistenten dürfen z.B. nicht im Homeschooling unterstützen. Ein Witz.“

Das ist Sandro. Er ist  sechzehn Jahre alt und hat das Angelman-Syndrom.
Körperliche und geistige Behinderung,
Autist.
Nach Hüftoperation geh-und stehunfähig.
Die Kasse lehnte rollstuhlgerechten Umbau wegen Nichtzuständigkeit ab, LWL hat ebenfalls abgelehnt. Der Umbau muß nun vor dem Sozialgericht eingeklagt werden.
Die Rollstuhl-TreppenliftVerordnung wurde ignoriert. Die Eltern haben deshalb ihren Sohn 2 JAHRE lang im Schlauchboot im Wohnzimmer gebadet und mit Gießkannen abgeduscht.
Mit Hilfe der Presse erreichten sie es, daß sie den Treppenlift schließlich doch noch erhielten.
Ein Patientenlifter wurde abgelehnt und die Mutter musste jeden Tag 85 kg tragen. Videodokumentation der Erprobung wurde bei der Beantragung mit eingereicht.
Nach langem Kampf bewilligt.
Stehtrainer nach Erprobung und Videodokumentation abgelehnt.
Erneut harter Kampf und danach endlich bewilligt.
Motomed, abgelehnt.
Begründung des MDK: „eine Handkurbel für den Tisch sei ausreichend.“
Stellungnahme seitens SPZ, „das hilft der Beinmuskulatur nichts.
Wurde schließlich doch noch bewilligt.
Follow me, Tandemkupplung, Empfehlung der MDK Ärztin die vor Ort war: Krankenkasse hat abgelehnt.
Gepflasterte Rampe: abgelehnt
Wurde nach langem hin und her dann doch bewilligt.
Die Mutter schreibt uns: “Fast immer werde ich aufgefordert meinen Widerspruch zurück zu nehmen. Ich habe immer wieder wechselnde Ansprechpartner und vier verschiedene beim MDK, die nach Aktenlage arbeiten, Sachen verdrehen oder falsche Behauptung aufstellen.
Die nächste Katastrophe wird die Inkontinenzversorgung. Wir müssen mit einem Aufpreis von bis zu 140,-€ monatlich rechnen, für Windeln die keinen Auslaufschutz bieten.
Es hört einfach nicht auf und kostet so unsagbar viel Zeit und Kraft.”

Markus Oppel: Guten Tag,ich bin dreifacher pflegender Angehöriger zweier Kinder und eines Erwachsenen und ich bin Pflegeberater und Sachverständiger. Ja, das Thema Widersprüche bei Hilfsmitteln, Ablehnung von Hilfsmitteln, liegt tagtäglich auf meinem Schreibtisch. Ich habe in den letzten 18 Monaten ungefähr 20 Fälle von solchen Ablehnungen betreut und dabei unterstützt und – ich sage mal – Bescheinigungen geschrieben, dass es notwendig ist, also Notwendigkeitsbescheinigungen ausgestellt. Es ist leider zu beobachten, dass immer häufiger auf den unteren Kassenebenen, also ich sag mal, Hotline- und Sachbearbeiter-Eebene, sehr viel erstmal grundsätzlich abgelehnt wird. Leider falsch abgelehnt in der Regel. Mindestens 18 meiner 20 Fälle, die ich jetzt aktuell auf dem Tisch hatte in den letzten anderthalb Jahren, hätten nicht abgelehnt werden müssen und zum großen Teil auch nicht abgelehnt werden dürfen. Hier werden dann abstruse bürokratische Touren gefahren, es wird dann dem MDK zum Überprüfen vorgelegt, ob das auch notwendig ist, obwohl es aus der Reha-Klinik eine klare Empfehlung gibt, dieses Gerät zu verschreiben, dieses Gerät zu bezahlen. Also, es gibt hier Unmengen an Beispielen, die man hier aufführen könnte. Grundsätzlich stellt sich mir leider manchmal die Frage, ob in den Behörden, ob in den Institutionen Pflege- und Krankenkasse, denn da die fachliche Expertise so groß ist, wie man es nach draußen kommuniziert. Ich würde mir vielmehr wünschen, dass man hier wohlwollend erstmal nicht ablehnt, sondern – im Zweifel zumindest – jemanden mit Ahnung fragt und das sind leider nicht immer die Kollegen vom MDK, die hier manchmal sehr abstruse Ablehnungsbegründungen auch konstruieren, wo wir dann als Sachverständige oder auch mit Anwälten dann klar dagegen vorgehen müssen. In der Zeit, in der nichts genehmigt wird, in der das Genehmigungsverfahren stockt, oder in der es an der Bürokratie hängt, findet eine Unterversorgung statt und ich habe mindestens drei Fälle aktuell, die aufgrund eines nicht vorhandenen Hilfsmitteleinsatzes eine Verschlechterung der Situation und damit eine Erhöhung des Pflegegrades nach sich gezogen haben, was letzten Endes finanziell wahrscheinlich plus minus Null ausgeht, aber die, ich sage mal, die Betroffenen und deren Angehörige haben gar nichts davon. Also sehr schade. Ich würde mir hier eine dringende Umkehr wünschen, dass man mit den Hilfsmittelverordnungen, mit den Empfehlungen, sehr viel besser umgeht und dass man sehr viel weniger ablehnt. Das würde uns allen die den Arbeitsalltag erleichtern, wie ich finde. Das ist unnötig bürokratisch aufgeblasen und vor allem würde es den Versicherten und den Betroffenen hier sehr helfen, wenn die rigorose Ablehnungstaktik etwas überarbeitet werden würde.

Das ist die Familie Lechleuthner mit dem kleinen Korbinian. Die Eltern sind beide Ärzte. Frau Dr. Carmen Lechleuthner berichtet uns zu den Problemen mit den Krankenkassen bzgl. der Hilfsmittelversorgung für ihren Sohn:
Viele Menschen, die Hilfsmittel oder eine gute auf sie abgestimmte Therapie benötigen haben Schwierigkeiten, dass ihre Krankenkasse dafür aufkommt. Die Krankenkassen stehen zueinander in Konkurrenz und deshalb versucht jede Kasse, ihre Beitragssätze so niedrig wie möglich zu halten. Eine leichte Erhöhung wirkt sich sehr sensibel auf die Mitglieder aus. Im stationären Bereich hat die Krankenkasse sehr wenig Möglichkeiten zu sparen. Die ambulante Versorgung chronisch Kranker und behinderter Menschen mit Hilfsmitteln macht zwar nur einen sehr kleinen Anteil der Gesamtausgaben aus, aber hier kann die Krankenkasse ihre Spielraum nutzen, um Einsparungen vorzunehmen. An mancher Stelle fehlt eine gesetzlich klar definierte Grenze, an anderer Stelle gibt es durchaus auch gute Regelungen, die aber nicht immer konsequent von den Krankenkassen eingehalten werden. So entsteht für viele Menschen mit Behinderung ein oft zermürbender Kampf um dringende benötigte medizinische Leistungen.

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