Persönliches Budget nicht mehr befristet
Aktenzeichen: B 8 SO 9/19 R
Laut einem Urteil des Bundessozialgerichts darf das Persönliche Budget für Schwerbehinderte nicht mehr befristet werden.
Das ist endlich mal ein Schritt in die richtige Richtung.
Es bleibt zu hoffen, daß damit auch die alljährlichen Rechtfertigungszwänge für den persönlichen Hilfebedarf ausbleiben, der von den Behörden in anstrengenden Budgetkonferenzen über mehrere Stunden hinweg abgefragt wird.