Aktuelle Auflagen vom KVR
Liebe Demo-Teilnehmer unserer Veranstaltung, dem „Randgruppenkrawall-Behindertenprotest“ am 7.5., bitte beachtet unbedingt folgende Auflagen:
Aufgrund der derzeitigen Corona-Pandemie bei Versammlungen unter freiem Himmel im Sinne des § 7 Abs. 1 der 12. BaylfSMV gelten derzeit grundsätzlich folgende Maßstäbe:
Es muss bei diesen Versammlungen zwingend zwischen allen Teilnehmern ein Mindestabstand von 1,5 m gewahrt und jeder Körperkontakt mit anderen Versammlungsteilnehmern oder Dritten vermieden werden.
Ein Verstoß gegen die Einhaltung des Mindestabstands ist gemäß § 29 Nr. 3 der 12. BayIfSMV bußgeldbewehrt.
Neben der Verpflichtung zur Einhaltung dieser Abstands- und Kontaktverbote hat die Versammlungsbehörde, soweit dies im Einzelfall erforderlich ist, durch entsprechende Beschränkungen nach Art. 15 BayVersG sicherzustellen, dass die von der Versammlung ausgehenden Infektionsgefahren auch im Übrigen auf ein infektionsschutzrechtlich vertretbares Maß beschränkt bleiben. In der Regel liegt die infektionsschutzrechtliche Vertretbarkeit von öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel nur vor, wenn diese mit max. 200 Teilnehmern und ortsfest durchgeführt werden.
In allen anderen Fällen ist prinzipiell ein Hygienekonzept vorzulegen und durch entsprechende Beschränkungen auf die infektionsschutzrechtliche Vertretbarkeit hinzuwirken.
Für die Teilnehmer gilt Maskenpflicht; hiervon ausgenommen sind die Versammlungsleitung während Durchsagen und Redner während Redebeiträgen sowie Teilnehmer, die während der Versammlung ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führen (vgl. § 7 Abs. 1 Satz 3 der 12. BayIfSMV).
Wird der Maskenpflicht auf Versammlungen nicht nachgekommen, erfüllt dies einen Ordnungswidrigkeitentatbestand gem. § 29 Nr. 5 der 12. BayIfSMV.
Hinweis: Vorsorglich weisen wir Sie darauf hin, dass gem. § 26 der 12. BayIfSMV landesweit eine Ausgangssperre von 22.00 – 05.00 Uhr gilt, wenn in Landkreisen und kreisfreien Städten die 7-Tages-Inzidenz den Wert von 100 überschritten hat.
Wir halten uns selbstverständlich an die Auflagen.
Schließlich wollen wir ja noch öfter demonstrieren