Am vergangenen Mittwoch hat das Bundeskabinett eine „kleine Pflegereform“ beschlossen, die nun im Blitzverfahren heute im Gesundheitsausschuss beraten und bereits am Freitag, 11. Juni 2021, in 2. und 3. Lesung im Bundestag verabschiedet werden soll. Diese Reform wird dann als Omnibus an das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung“ (GVWG) angehängt. Die Fachverbände für Menschen mit Behinderungfordern, dass das GVWG auch für die lange überfällige Regelung zur Finanzierung der Begleitung von Menschen mit Behinderung im Krankenhaus genutzt wird. „Es ist eine Katastrophe, dass dieser Mangel in der Versorgung von Menschen mit Behinderung im Krankenhaus nach wie vor besteht. Der Gesetzgeber muss zwingend auch hierfür eine Lösung finden“, so Ulla Schmidt, MdB, Gesundheitsministerin a.D. und Vorsitzende der Bundesvereinigung Lebenshilfe. „Es muss in Zukunft möglich sein, dass Menschen mit Behinderung, die auf Unterstützung angewiesen sind, von einer vertrauten Person im Krankenhaus begleitet und hierfür die Kosten übernommen werden.“ Dieser Missstand ist seit vielen Jahren bekannt und hat sich nicht zuletzt in der Corona-Pandemie und den damit einhergegangenen vermehrten Krankenhausaufenthalten verschärft: Die Finanzierung der Assistenz für Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung im Krankenhaus ist nicht geregelt. Das führt dazu, dass Behandlungen aufgeschoben werden oder im schlimmsten Fall ganz unterbleiben. Erst kürzlich hat der Bundestag mit der Verabschiedung des Teilhabestärkungsgesetzes die Bundesregierung aufgefordert, noch in dieser Legislaturperiode zur Lösung dieses Problems einen Vorschlag zu unterbreiten. Dem muss nun Folge geleistet werden. Überdies fordern dieFachverbände für Menschen mit Behinderung, dass mit diesem Gesetzgebungsvorhaben in den letzten Sitzungen des Bundestages in dieser Legislaturperiode auch die Leistungsgerechtigkeit der Pflegeversicherung für Menschen mit Behinderung in den Blick genommen wird. Dazu erklärt Ulla Schmidt: „Menschen mit Behinderung zahlen genauso wie alle anderen in die Pflegeversicherung ein. Dennoch haben sie, wenn sie in gemeinschaftlichen Wohnformen wohnen, einen auf 266 Euro monatlich begrenzten Anspruch auf die Leistungen der Pflegeversicherung. Diese Ungerechtigkeit muss endlich beendet und die diskriminierende Sonderregelung abgeschafft werden.“ Die fünf Fachverbände für Menschen mit Behinderung repräsentieren ca. 90 Prozent der Dienste und Einrichtungen für Menschen mit geistiger, seelischer, körperlicher oder mehrfacher Behinderung in Deutschland. Ethisches Fundament der Zusammenarbeit ist das gemeinsame Bekenntnis zur Menschenwürde sowie zum Recht auf Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft. Weitere Informationen unter: www.diefachverbaende.de